Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 03.06.2002 – 1 B 115.02
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:030602B1B115.02.0
Tenor
1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2 000 € festgesetzt.
Gründe
Die Antragsteller haben ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2002 mit Schriftsatz vom 3. Mai 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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