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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 02.11.2021 – 2 BvC 14/21

Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20211102.2bvc001421
Normenkette
§ 13 Nr 3a BVerfGG, § 96 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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