Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 02.11.2021 – 2 BvC 14/21
Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20211102.2bvc001421
- Normenkette
- § 13 Nr 3a BVerfGG, § 96 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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