Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.10.2022 – 1 BvR 599/22

Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung und substantiierter Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung mangels Sachdienlichkeit und Notwendigkeit
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221020.1bvr059922
Normenkette
§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Tenor

1. Der Antrag auf Zulassung des Herrn (…) als Beistand wird abgelehnt.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Randnummer 1

1. Dem Antrag auf Zulassung eines Beistands ist nicht zu entsprechen. Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 <94>; 68, 360 <361>). Unabhängig von der nicht hinreichend dargelegten Sachdienlichkeit ist es nicht dargetan, warum es dem Beschwerdeführer unzumutbar wäre, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2022 - 2 BvC 54/19 -, Rn. 1 m.w.N.).

Randnummer 2

2. Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil keine Annahmegründe gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde ist bereits unzulässig und hat damit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>). Sie genügt weder hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erschöpfung des Rechtsweges (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) noch hinsichtlich der geltend gemachten Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Darlegungsanforderungen.

Randnummer 3

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 4

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 599/22 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten