Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 05.07.2016 – AnwZ (Brfg) 29/16
- Spruchkörper
- Senat für Anwaltssachen
Tenor
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Randnummer 3
Diese Entscheidung trifft gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1, 3 VwGO der Berichterstatter (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2012 - AnwZ (Brfg) 32/12, juris Rn. 3 mwN).
Zitierte Vorschriften
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