Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 04.07.2018 – AnwZ (Brfg) 28/18
- Spruchkörper
- Senat für Anwaltssachen
Tenor
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Gründe
Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 17. April 2018 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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