Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 20.07.2015 – AnwZ (Brfg) 24/15
- Spruchkörper
- Senat für Anwaltssachen
Tenor
Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
Nachdem der Kläger den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das am 21. März 2015 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs zurückgenommen hat, ist das Zulassungsverfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
Zitierte Vorschriften
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