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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesfinanzhof

BFH, Urteil vom 02.11.2010 – VII R 48/09

Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen Unternehmensbegriffs; Festsetzungsverjährung: Bezeichnung des Prüfungsgegenstandes in einer Prüfungsanordnung - Beginn der Außenprüfung - Ablaufhemmung
Spruchkörper
7. Senat
Normenkette
§ 2 Nr. 4 StromStG, § 9 Abs. 3 StromStG, § 10 Abs. 1 StromStG, § 2 Abs. 1 UStG, § 12 AO, § 171 Abs. 4 S. 1 AO, § 193 AO, § 196 AO, § 84 HGB, § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 169 Abs. 1 AO

Der Volltext dieser Entscheidung liegt noch nicht vor; er wird ergänzt, sobald die Quelle ihn veröffentlicht.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 10 StromStG, § 2 StromStG, § 9 StromStG

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