Rechtsprechung · Bundesfinanzhof
BFH, Urteil vom 02.11.2010 – VII R 48/09
Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen Unternehmensbegriffs; Festsetzungsverjährung: Bezeichnung des Prüfungsgegenstandes in einer Prüfungsanordnung - Beginn der Außenprüfung - Ablaufhemmung
- Spruchkörper
- 7. Senat
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Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 10 StromStG, § 2 StromStG, § 9 StromStG
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