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Zitierfest

ZPO · Zivilprozessordnung

§ 785 ZPO – Vollstreckungsabwehrklage des Erben

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die auf Grund der §§ 781 bis 784 erhobenen Einwendungen werden nach den Vorschriften der §§ 767, 769, 770 erledigt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 785 ZPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 785 ZPO? Zitiere den Wortlaut.“

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