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Zitierfest

VwVG · Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz

§ 11 VwVG – Zwangsgeld

Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.

(1) Kann eine Handlung durch einen anderen nicht vorgenommen werden und hängt sie nur vom Willen des Pflichtigen ab, so kann der Pflichtige zur Vornahme der Handlung durch ein Zwangsgeld angehalten werden. Bei vertretbaren Handlungen kann es verhängt werden, wenn die Ersatzvornahme untunlich ist, besonders, wenn der Pflichtige außerstande ist, die Kosten zu tragen, die aus der Ausführung durch einen anderen entstehen.

(2) Das Zwangsgeld ist auch zulässig, wenn der Pflichtige der Verpflichtung zuwiderhandelt, eine Handlung zu dulden oder zu unterlassen.

(3) Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt bis zu 25 000 Euro.

Verweise

Vorschriften, die auf § 11 VwVG verweisen

Rechtsprechung zu § 11 VwVG

12 Entscheidungen zitieren § 11 VwVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 24.02.2026 – KZR 51/22 · Kartellsenat

    Leitsatz: Wikingerhof/Booking.com II 1. Eine Zusage gegenüber den nationalen Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten nach Art. 9 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b Verordnung (EU) 2017/2394 ist nicht geeignet, die durch einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen, weil sie in Deutschland nach geltender Rechtslage nicht mit einer ausreichenden Sanktionsmöglichkeit im Fall …
  • BVerwG, Beschl. v. 29.12.2021 – 3 AV 1/21 · 3. Senat

    Leitsatz: Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Weigerung einer nordrhein-westfälischen Gerichtsvollzieherin, einen in Sachsen-Anhalt erlassenen Bußgeldbescheid in Nordrhein-Westfalen im Wege der Amtshilfe zu vollstrecken (§ 766 Abs. 2 ZPO), ist nicht der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, sondern das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig.
  • BVerwG, Urt. v. 20.10.2021 – 6 C 8/20 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG entfaltet drittschützende Wirkung nicht nur zugunsten von Frequenzzuteilungsbewerbern, sondern auch von Diensteanbietern, die für ihre Tätigkeit auf dem Mobilfunk-Endkundenmarkt auf Infrastrukturvorleistungen der im Frequenzvergabeverfahren erfolgreichen Unternehmen angewiesen sind. 2. Die Auferlegung einer Verpflichtung, Diensteanbietern diskriminierungsfrei …
  • BSG, Urt. v. 18.05.2021 – B 1 A 2/20 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das im SGB IV geregelte Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde bei Verhinderung von Selbstverwaltungsorganen besteht nur bei genereller Verweigerung der Führung eines oder mehrerer Geschäfte, nicht dagegen, wenn Selbstverwaltungsorgane sich weigern, ein Geschäft in einem bestimmten, von der Aufsichtsbehörde geforderten Sinn zu führen. 2. Die gesetzlichen Regelungen über die Beauftragung und …
  • BVerwG, Urt. v. 28.05.2025 – 6 C 3.24 · 6. Senat

    Leitsatz: Art. 10 Abs. 5 Satz 1 DVO (EU) 2017/2177 ermächtigt die Regulierungsstelle zur Auferlegung von Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber einer Serviceeinrichtung zur besseren Ausnutzung der Kapazität dieser Einrichtung.
  • BGH, Beschl. v. 10.09.2024 – EnVR 75/23 · Kartellsenat

    Leitsatz: Rückerstattungsanordnung Die Bundesnetzagentur darf einen Energielieferanten verpflichten, eine wegen Verstoßes gegen § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG unwirksame Preiserhöhung rückabzuwickeln.

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