Wird die Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme durch einen anderen möglich ist (vertretbare Handlung), nicht erfüllt, so kann die Vollzugsbehörde einen anderen mit der Vornahme der Handlung auf Kosten des Pflichtigen beauftragen.
VwVG · Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz
§ 10 VwVG – Ersatzvornahme
Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.
Verweise
Vorschriften, die auf § 10 VwVG verweisen
- § 9 VwVG – Zwangsmittel
Rechtsprechung zu § 10 VwVG
8 Entscheidungen zitieren § 10 VwVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 18.05.2021 – B 1 A 2/20 R · 1. Senat
Leitsatz: 1. Das im SGB IV geregelte Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde bei Verhinderung von Selbstverwaltungsorganen besteht nur bei genereller Verweigerung der Führung eines oder mehrerer Geschäfte, nicht dagegen, wenn Selbstverwaltungsorgane sich weigern, ein Geschäft in einem bestimmten, von der Aufsichtsbehörde geforderten Sinn zu führen. 2. Die gesetzlichen Regelungen über die Beauftragung und …
BVerwG, Beschl. v. 25.11.2021 – 6 B 7/21 · 6. Senat
Gebühr für die Vollstreckung eines Platzverweises; Erledigungsbegriff des Verwaltungsakts
BVerwG, Urt. v. 20.04.2021 – 6 C 6/20 · 6. Senat
Leitsatz: Die Androhung eines Zwangsgelds als Vollstreckungsmaßnahme zur Durchsetzung einer im Rahmen der Aufsicht nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag getroffenen Sachentscheidung unterfällt nicht der Organzuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
BVerwG, Beschl. v. 05.06.2019 – 7 B 21/18 · 7. Senat
BVerwG, Beschl. v. 05.06.2019 – 7 B 20/18 · 7. Senat
BVerwG, Beschl. v. 05.06.2019 – 7 B 19/18 · 7. Senat