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Zitierfest

UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 25 UVPG – Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung bewertet die zuständige Behörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des § 3 nach Maßgabe der geltenden Gesetze. Die Bewertung ist zu begründen.

(2) Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt die zuständige Behörde die begründete Bewertung nach dem in Absatz 1 bestimmten Maßstab.

(3) Bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens müssen die zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung nach Einschätzung der zuständigen Behörde hinreichend aktuell sein.

Verweise

Vorschriften, die auf § 25 UVPG verweisen

  • § 7 UVPG – Vorprüfung bei Neuvorhaben
  • § 16 UVPG – UVP-Bericht
  • § 26 UVPG – Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
  • § 31 UVPG – Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
  • § 66 UVPG – Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
  • § 70 UVPG – Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
  • Art. 78a BayVwVfG – Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
  • § 10 UIG – Unterrichtung der Öffentlichkeit

Rechtsprechung zu § 25 UVPG

14 Entscheidungen zitieren § 25 UVPG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 19.02.2025 – 11 VR 18/24, 11 VR 18/24 (11 A 32/24) · 11. Senat

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung

  • BVerwG, Beschl. v. 15.03.2021 – 4 B 14/20 · 4. Senat

    Zur Vermutung der Einhaltung des Standes der Technik bei der Bestimmung des Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und einer Gashochdruckleitung

  • BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 10/17, 7 A 10/17 (7 A 20/12) · 7. Senat

    Leitsatz: "Öffentliche Verkehrsanlagen" im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 HBauO (juris: BauO HA 2005) sind solche Anlagen an dem allgemeinen Schiffsverkehr dienenden Binnenwasserstraßen, die im Rahmen der Widmung des Verkehrsweges jedermann offenstehen.
  • BVerwG, Urt. v. 19.12.2017 – 7 A 6/17, 7 A 6/17 (7 A 11/12) · 7. Senat

    Leitsatz: 1. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG hat nach Maßgabe der §§ 72 ff. WHG (juris: WHG 2009) drittschützende Wirkung (Rn. 42 ff.). 2. Der Hochwasserschutz in § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG zielt nicht nur auf die Sicherung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen bzw. des bislang erreichten Standes aller Hochwasserschutzmaßnahmen, sondern auf die Minimierung von Hochwassergefahren und Minderung von …
  • BVerwG, Urt. v. 28.11.2017 – 7 A 17/12 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 1a UmwRG sind nur Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die die äußere Ordnung des Verfahrens, d.h. den Verfahrensablauf als solchen, betreffen (Rn. 29). 2. § 12 Abs. 7 Satz 4 WaStrG stellt einen verbindlichen Versagungstatbestand für Ausbau- und Neubauvorhaben an Bundeswasserstraßen dar. Ob ein Vorhaben mehr als geringfügige Auswirkungen auf …
  • BVerwG, Beschl. v. 11.02.2022 – 7 B 9/21 · 7. Senat

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

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