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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 87i UrhG – Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 87i UrhG verweisen

  • § 137r UrhG – Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers

Rechtsprechung zu § 87i UrhG

Eine Entscheidung zitiert § 87i UrhG.

  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 07.05.2026 – 3 U 2063/25 UWG · Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Die Veröffentlichung einer Berichterstattung über einen Geschäftsbetrieb (wie beispielsweise ein Restaurant) auf einem Nachrichtenportal kann ausnahmsweise ein Handeln zu Gunsten des eigenen Unternehmens des Portalbetreibers darstellen, wenn er - weil der Beitrag aus der Sicht eines durchschnittlichen Adressaten nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist - nicht in Wahrnehmung seiner …

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