§ 10 Absatz 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.
UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
§ 87i UrhG – Vermutung der Rechtsinhaberschaft; gesetzlich erlaubte Nutzungen
Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 87i UrhG verweisen
- § 137r UrhG – Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers
Rechtsprechung zu § 87i UrhG
Eine Entscheidung zitiert § 87i UrhG.
OLG Nürnberg, Endurt. v. 07.05.2026 – 3 U 2063/25 UWG · Kartellsenat
Leitsatz: 1. Die Veröffentlichung einer Berichterstattung über einen Geschäftsbetrieb (wie beispielsweise ein Restaurant) auf einem Nachrichtenportal kann ausnahmsweise ein Handeln zu Gunsten des eigenen Unternehmens des Portalbetreibers darstellen, wenn er - weil der Beitrag aus der Sicht eines durchschnittlichen Adressaten nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist - nicht in Wahrnehmung seiner …
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