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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 85 UrhG – Verwertungsrechte

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 85 UrhG verweisen

  • § 108 UrhG – Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
  • § 119 UrhG – Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
  • § 126 UrhG – Schutz des Herstellers von Tonträgern
  • § 137e UrhG – Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
  • § 137f UrhG – Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
  • § 137j UrhG – Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
  • § 137m UrhG – Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU

Rechtsprechung zu § 85 UrhG

38 Entscheidungen zitieren § 85 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 28.11.2002 – I ZR 168/00 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: P-Vermerk ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 a) Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Klageantrag zu stellen sind, hängt auch von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalls ab. b) Zur Frage der Bestimmtheit eines Antrags auf Verurteilung zur Herausgabe rechtswidrig hergestellter Tonträger. UrhG § 98 Abs. 1 Nach § 98 Abs. 1 …
  • BGH, Urt. v. 02.06.2022 – I ZR 140/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: YouTube II 1. Ergreift der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform, der weiß oder wissen müsste, dass Nutzer über seine Plattform im Allgemeinen geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich machen, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf …
  • BGH, Urt. v. 05.03.2020 – I ZR 32/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Radiorecorder 1. Allein der Kunde ist als Hersteller einer Privatkopie im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen, wenn die Vervielfältigung eines Musikstücks unter Nutzung der vollständig automatisierten Vorrichtung des Anbieters eines Internet-Radiorecorders angefertigt wird, sofern die Programmierung der Aufzeichnung einen Vorgang auslöst, der vollständig automatisiert ohne …
  • BGH, Beschl. v. 13.09.2018 – I ZR 140/15 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: YouTube I. Das Verfahren wird ausgesetzt. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10), Art. 14 Abs. …
  • BGH, Urt. v. 26.11.2015 – I ZR 174/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Störerhaftung des Access-Providers 1. Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden. In die im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung vorzunehmende …
  • BGH, Urt. v. 11.06.2015 – I ZR 75/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Tauschbörse III Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet …

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