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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 126 UrhG – Schutz des Herstellers von Tonträgern

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Den nach den §§ 85 und 86 gewährten Schutz genießen deutsche Staatsangehörige oder Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes für alle ihre Tonträger, gleichviel, ob und wo diese erschienen sind. § 120 Abs. 2 ist anzuwenden. Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.

(2) Ausländische Staatsangehörige oder Unternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes genießen den Schutz für ihre im Geltungsbereich dieses Gesetzes erschienenen Tonträger, es sei denn, daß der Tonträger früher als dreißig Tage vor dem Erscheinen im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb dieses Gebietes erschienen ist. Der Schutz erlischt jedoch spätestens mit dem Ablauf der Schutzdauer in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Hersteller des Tonträgers besitzt oder in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, ohne die Schutzfrist nach § 85 Abs. 3 zu überschreiten.

(3) Im übrigen genießen ausländische Staatsangehörige oder Unternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes den Schutz nach Inhalt der Staatsverträge. § 121 Abs. 4 Satz 2 sowie die §§ 122 und 123 gelten entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 126 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 126 UrhG

2 Entscheidungen zitieren § 126 UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 07.10.2009 – I ZR 80/04 · 1. Zivilsenat

  • EuGH, Urt. v. 20.01.2009 – C-240/07 · Große Kammer

    Sony Music Entertainment (Germany) GmbH gegen Falcon Neue Medien Vertrieb GmbH. Ersuchen um Vorabentscheidung: Bundesgerichtshof - Deutschland. Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der Hersteller von Tonträgern - Vervielfältigungsrecht - Verbreitungsrecht - Schutzdauer - Richtlinie …

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