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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 34 UrhG – Übertragung von Nutzungsrechten

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden. Der Urheber darf die Zustimmung nicht wider Treu und Glauben verweigern.

(2) Werden mit dem Nutzungsrecht an einem Sammelwerk (§ 4) Nutzungsrechte an den in das Sammelwerk aufgenommenen einzelnen Werken übertragen, so genügt die Zustimmung des Urhebers des Sammelwerkes.

(3) Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.

(4) Der Erwerber des Nutzungsrechts haftet gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dem Vertrag mit dem Urheber ergebenden Verpflichtungen des Veräußerers, wenn der Urheber der Übertragung des Nutzungsrechts nicht im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Der Urheber kann auf das Rückrufsrecht und die Haftung des Erwerbers im Voraus nicht verzichten. Im Übrigen können der Inhaber des Nutzungsrechts und der Urheber Abweichendes vereinbaren.

Verweise

Vorschriften, die auf § 34 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 34 UrhG

12 Entscheidungen zitieren § 34 UrhG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.05.2026 – 3 U 2257/25 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: Die Mithaftung für Verpflichtungen nach § 34 Abs. 4 UrhG setzt voraus, dass diese ein Entgelt für die Einräumung eines Nutzungsrechts darstellen. Hieran fehlt es bei Entgelten für künftige Wartungs-, Supports- und Weiterentwicklungsleistungen, da diese primär Dienst-/Werkleistungen abgelten. Eine Einordnung als Lizenzentgelt kommt erst dann in Betracht, wenn in Erfüllung solcher Pflichten neue …
  • BGH, Urt. v. 24.09.2014 – I ZR 35/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hi Hotel II 1. Ein Vertrag zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer Gesellschaft mit Sitz in Frankreich über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels weist grundsätzlich die engeren Verbindungen im Sinne von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu Frankreich auf. 2. § 31 Abs. 5 UrhG zählt nicht zu den im Sinne von Art. 34 EGBGB zwingenden Bestimmungen, die einen …
  • BGH, Beschl. v. 17.06.2021 – I ZB 93/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Werknutzer 1. Werknutzer im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht nur der urhebervertragsrechtliche Vertragspartner des Urhebers, sondern auch ein Sendeunternehmen, das sich bei einer Auftragsproduktion vom Produktionsunternehmen die umfassenden Nutzungsrechte an dem hergestellten Werk einräumen lässt. 2. Der in § 36 Abs. 1 Satz 3 UrhG angeordnete Vorrang von Tarifverträgen vor gemeinsamen …
  • BGH, Urt. v. 11.04.2013 – I ZR 152/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Internet-Videorecorder II Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im …
  • BPatG, Beschl. v. 23.10.2012 – 27 W (pat) 87/09 · 27. Senat

    Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "KRYSTALLPALAST VARIETÉ (Wort-Bild-Marke)" – an das BPatG zurückverwiesene Sache - Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund von Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Vorbringen des Markeninhabers zum Urheberrecht am Logo – …

  • BGH, Beschl. v. 17.08.2011 – I ZB 75/10 · 1. Zivilsenat

    Markenlöschungsverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; bösgläubige Markenanmeldung und Urheberrechtsverletzung

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