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Zitierfest

UrhG · Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 35 UrhG – Einräumung weiterer Nutzungsrechte

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

(1) Der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts kann weitere Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Urhebers einräumen. Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht nur zur Wahrnehmung der Belange des Urhebers eingeräumt ist.

(2) Die Bestimmungen in § 34 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Absatz 5 Satz 2 sind entsprechend anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 35 UrhG verweisen

Rechtsprechung zu § 35 UrhG

5 Entscheidungen zitieren § 35 UrhG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 19.07.2012 – I ZR 70/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: M2Trade 1. Ein urheberrechtliches Nutzungsrecht, das der Lizenzgeber einem Lizenznehmer eingeräumt hat, fällt im Regelfall, in dem die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, mit der Beendigung des Lizenzvertrages ipso iure an den Lizenzgeber zurück (Aufgabe BGH, 15. April 1958, I ZR 31/57, BGHZ 27, 90, 95 f. - Die Privatsekretärin). 2. Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel …
  • BGH, Urt. v. 19.07.2012 – I ZR 24/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Take Five Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des …
  • BGH, Urt. v. 24.09.2014 – I ZR 35/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hi Hotel II 1. Ein Vertrag zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer Gesellschaft mit Sitz in Frankreich über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels weist grundsätzlich die engeren Verbindungen im Sinne von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu Frankreich auf. 2. § 31 Abs. 5 UrhG zählt nicht zu den im Sinne von Art. 34 EGBGB zwingenden Bestimmungen, die einen …
  • BGH, Urt. v. 12.05.2010 – I ZR 209/07 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Lärmschutzwand Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen …
  • BGH, Urt. v. 11.09.2024 – I ZR 140/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Coffee 1. Eine wirksame Einwilligung in einen Eingriff in Urheberrechte setzt nicht voraus, dass die Einwilligung gegenüber demjenigen erklärt wird, der in Urheberrechte eingreift. Ausreichend ist vielmehr ein Verhalten des Berechtigten, dem aus der Sicht eines objektiven Dritten die Bedeutung zukommt, dass der Berechtigte den Eingriff gestattet. 2. Vertreibt ein Fotograf eine vom ihm …

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