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Zitierfest

TierSchG · Tierschutzgesetz

§ 2 TierSchG

Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  • 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  • 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Verweise

Rechtsprechung zu § 2 TierSchG

37 Entscheidungen zitieren § 2 TierSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 06.07.1999 – 2 BvF 3/90 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. a) Eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, muß diese vollständig zitieren. b) Eine Mißachtung des Zitiergebots des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG führt zur Nichtigkeit der Verordnung. 2. Zur Vereinbarkeit des § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung) mit § 2a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 1 des …
  • BVerwG, Urt. v. 23.04.2026 – 3 C 2.25 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Einschreiten der Tierschutzbehörden gegen einen Putenmastbetrieb gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 i. V. m. § 2 Nr. 1 TierSchG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Anforderungen an die Unterbringung von Puten nicht durch eine Verordnung auf der Grundlage von § 2a TierSchG oder durch Unionsrecht näher bestimmt wurden. 2. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige …
  • BayVGH, Beschl. v. 17.12.2025 – 23 ZB 22.1719 · 23. Senat

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag betreffend tierschutzrechtliche Anordnung

  • BayVGH, Beschl. v. 17.12.2025 – 23 ZB 22.1725 · 23. Senat

    Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend Duldung der Veräußerung von untergebrachten Tiere

  • BayVGH, Beschl. v. 17.12.2025 – 23 ZB 22.1726 · 23. Senat

    Duldungsanordnung gegen Eigentümer zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Maßnahmen

  • BayVGH, Beschl. v. 17.12.2025 – 23 ZB 22.1727 · 23. Senat

    Leitsatz: 1. Bloßes Bestreiten der amtstierärztlichen Stellungnahme ist mangels besonderer Fachkenntnisse regelmäßig nicht ausreichend, um diese in Frage zu stellen. Zur Entkräftung amtstierärztlicher Feststellungen und der diesen zugrunde liegenden Tatsachen ist grundsätzlich ein substantiiertes, veterinärfachlich fundiertes Gegenvorbringen erforderlich. Anderes gilt nur, wenn das Gutachten selbst von …

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