Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
TierSchG · Tierschutzgesetz
§ 1 TierSchG
Amtliche Fassung, Stand 20.12.2022.
Verweise
Vorschriften, die auf § 1 TierSchG verweisen
Rechtsprechung zu § 1 TierSchG
26 Entscheidungen zitieren § 1 TierSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 23.04.2026 – 3 C 2.25 · 3. Senat
Leitsatz: 1. Ein Einschreiten der Tierschutzbehörden gegen einen Putenmastbetrieb gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 i. V. m. § 2 Nr. 1 TierSchG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Anforderungen an die Unterbringung von Puten nicht durch eine Verordnung auf der Grundlage von § 2a TierSchG oder durch Unionsrecht näher bestimmt wurden. 2. Die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige …
BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 – 3 C 28/16 · 3. Senat
Leitsatz: Im Lichte des Staatsziels Tierschutz ist das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund im Sinne von § 1 Satz 2 TierSchG für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Ist jedoch absehbar, dass in Kürze Alternativen zum Töten der Küken zur Verfügung stehen, die den Brutbetrieb deutlich weniger belasten …
BVerwG, Urt. v. 11.11.2021 – 3 C 16/20 · 3. Senat
Leitsatz: 1. Eine Befriedung von Grundflächen nach § 6a BJagdG setzt voraus, dass der Grundeigentümer darlegt, aus welchen Gründen er die Jagdausübung ablehnt; eine Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur ethischen Jagdgegnerschaft genügt hierfür nicht. 2. Ethische Gründe im Sinne von § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG liegen vor, wenn der Grundeigentümer die feste …
BVerwG, Beschl. v. 15.04.2021 – 3 B 9/20 · 3. Senat
Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines Abschussplans für Muffelwild
BVerwG, Urt. v. 27.02.2020 – 3 C 11/18 · 3. Senat
Aufwendungsersatz für die Unterbringung eines Hundes
BVerwG, Beschl. v. 20.12.2016 – 3 B 38/16, 3 B 38/16 (3 C 28/16) · 3. Senat
Leitsatz: Ist ein Urteil mehrfach begründet, kann die Revision auch dann zuzulassen sein, wenn ein Zulassungsgrund nur hinsichtlich einer Begründung vorliegt, diese jedoch eine Rechtskraftwirkung entfaltet, die über jene der anderen Begründungen hinausgeht und damit den Rechtsmittelführer beschwert.