Bundesrecht
Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG)
Amtliche Fassung, Stand 10.03.2026. 33 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Einleitung
- § 1Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
- § 4Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
- § 5Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
- § 6Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
- § 7Verlangen eines amtlichen Ausweises
- § 8Missbrauch von Telekommunikationsanlagen
- § 9Verarbeitung von Verkehrsdaten
- § 10Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
- § 11Einzelverbindungsnachweis
- § 12Störungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten
- § 13Standortdaten
- § 13aErfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023
- § 14Mitteilen ankommender Verbindungen
- § 15Rufnummernanzeige und -unterdrückung
- § 16Automatische Anrufweiterschaltung
- § 17Endnutzerverzeichnisse
- § 18Bereitstellen von Endnutzerdaten
- § 19Technische und organisatorische Vorkehrungen
- § 20Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
- § 21Bestandsdaten
- § 22Auskunftsverfahren bei Bestandsdaten
- § 23Auskunftsverfahren bei Passwörtern und anderen Zugangsdaten
- § 24Auskunftsverfahren bei Nutzungsdaten
- § 24aErfüllung von Pflichten gemäß den Artikeln 10 und 11 der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023
- § 25Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- § 26Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, Endnutzereinstellungen
- § 27Strafvorschriften
- § 28Bußgeldvorschriften
- § 29Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 30Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur
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