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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 35 StVollzG – Urlaub, Ausgang und Ausführung aus wichtigem Anlaß

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Aus wichtigem Anlaß kann der Anstaltsleiter dem Gefangenen Ausgang gewähren oder ihn bis zu sieben Tagen beurlauben; der Urlaub aus anderem wichtigen Anlaß als wegen einer lebensgefährlichen Erkrankung oder wegen des Todes eines Angehörigen darf sieben Tage im Jahr nicht übersteigen. § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend.

(2) Der Urlaub nach Absatz 1 wird nicht auf den regelmäßigen Urlaub angerechnet.

(3) Kann Ausgang oder Urlaub aus den in § 11 Abs. 2 genannten Gründen nicht gewährt werden, kann der Anstaltsleiter den Gefangenen ausführen lassen. Die Aufwendungen hierfür hat der Gefangene zu tragen. Der Anspruch ist nicht geltend zu machen, wenn dies die Behandlung oder die Eingliederung behindern würde.

Verweise

Vorschriften, die auf § 35 StVollzG verweisen

Rechtsprechung zu § 35 StVollzG

3 Entscheidungen zitieren § 35 StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 11.11.2015 – 2 BvQ 40/15 · 2. Senat 2. Kammer

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Unterbrechung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei unzureichender Antragsbegründung sowie aus Subsidiaritätsgründen

  • BVerfG, Beschl. v. 28.02.2013 – 2 BvR 612/12 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) an Anerkennung eines Feststellungsinteresses nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels - Gewährung von Urlaub bzw Ausführung eines Strafgefangenen bei lebensgefährlicher …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.08.2021 – 2 BvR 2181/20 · 2. Senat 1. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichenden fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen eine Briefanhaltung im Strafvollzug

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