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Zitierfest

StVollzG · Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

§ 36 StVollzG – Gerichtliche Termine

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Der Anstaltsleiter kann einem Gefangenen zur Teilnahme an einem gerichtlichen Termin Ausgang oder Urlaub erteilen, wenn anzunehmen ist, daß er der Ladung folgt und keine Entweichungs- oder Mißbrauchsgefahr (§ 11 Abs. 2) besteht. § 13 Abs. 5 und § 14 gelten entsprechend.

(2) Wenn ein Gefangener zu einem gerichtlichen Termin geladen ist und Ausgang oder Urlaub nicht gewährt wird, läßt der Anstaltsleiter ihn mit seiner Zustimmung zu dem Termin ausführen, sofern wegen Entweichungs- oder Mißbrauchsgefahr (§ 11 Abs. 2) keine überwiegenden Gründe entgegenstehen. Auf Ersuchen eines Gerichts läßt er den Gefangenen vorführen, sofern ein Vorführungsbefehl vorliegt.

(3) Die Vollzugsbehörde unterrichtet das Gericht über das Veranlaßte.

Rechtsprechung zu § 36 StVollzG

5 Entscheidungen zitieren § 36 StVollzG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayObLG, Beschl. v. 20.07.2026 – 203 StObWs 322/26 e · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. Während die richterliche Anordnung der Vorführung als solche nicht mit den §§ 109 ff. StVollzG angegriffen werden kann, ist der Rechtsweg nach §§ 109 ff. StVollzG zur Überprüfung der Anordnung eines Sammeltransports oder der Versagung eines Einzeltransports im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Vorführung des Strafgefangenen eröffnet. (Rn. 13) 2. Nach § 36 Abs. 2 StVollzG, Art. 38 Abs. 3 …
  • BSG, Beschl. v. 30.08.2018 – B 2 U 230/17 B · 2. Senat

    Leitsatz: Rügt ein Strafgefangener mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Verletzung rechtlichen Gehörs wegen der Verhinderung seiner Teilnahme an der mündlichen Verhandlung, hat er aufzuzeigen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das LSG von seiner Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
  • BVerfG, Beschl. v. 19.04.2011 – 2 BvR 2374/10 · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> fordert Erhebung der Anhörungsrüge <hier: § 120 Abs 1, § 130 StVollzG, § 33a StPO> bei Indizien für Gehörsverstoß - hier: mögliche Gehörsverletzung durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG trotz …

  • BSG, Beschl. v. 09.09.2024 – B 5 R 91/24 B · 5. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Anspruch auf rechtliches Gehör - Strafgefangener - Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

  • BSG, Beschl. v. 29.09.2015 – B 4 AS 133/15 BH · 4. Senat

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Strafgefangener - Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

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