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Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 5 StPO – Maßgebendes Verfahren

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Für die Dauer der Verbindung ist der Straffall, der zur Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung gehört, für das Verfahren maßgebend.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 5 StPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 StPO? Zitiere den Wortlaut.“

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