Zum Inhalt springen
Zitierfest

StPO · Strafprozeßordnung

§ 356 StPO – Urteilsverkündung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Die Verkündung des Urteils erfolgt nach Maßgabe des § 268.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 356 StPO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 356 StPO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten