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Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 80a StGB – Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 80a StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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