Zum Inhalt springen
Zitierfest

StGB · Strafgesetzbuch

§ 185 StGB – Beleidigung

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 185 StGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 185 StGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten