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Zitierfest

StBerG · Steuerberatungsgesetz

§ 90 StBerG – Berufsgerichtliche Maßnahmen

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte

  • 1. Warnung,
  • 2. Verweis,
  • 3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
  • 4. Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren,
  • 5. Ausschließung aus dem Beruf.

(1a) Im Fall des § 76 Absatz 2 Satz 2 tritt an die Stelle der Ausschließung aus dem Beruf

  • 1. bei Mitgliedern von Geschäftsführungsorganen die Aberkennung der Eignung, eine Berufsausübungsgesellschaft zu vertreten und ihre Geschäfte zu führen, und
  • 2. bei Mitgliedern von Aufsichtsorganen die Aberkennung der Eignung, Aufsichtsfunktionen einer Berufsausübungsgesellschaft wahrzunehmen.

(2) Berufsgerichtliche Maßnahmen bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften sind

  • 1. Warnung,
  • 2. Verweis,
  • 3. Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro,
  • 4. Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren,
  • 5. Aberkennung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen.

(3) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 90 StBerG verweisen

Rechtsprechung zu § 90 StBerG

7 Entscheidungen zitieren § 90 StBerG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 27.07.2016 – 1 StR 256/16 · 1. Strafsenat

    Strafzumessung: Berücksichtigung der drohenden berufsrechtlichen Folgen einer begangenen Straftat; versuchte Steuerhinterziehung durch einen Steuerberater

  • BGH, Beschl. v. 07.12.2009 – StbSt (R) 2/09 · Senat für Steuerberatersachen und Steuerbevollmaechtigtensachen

    Leitsatz: Zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im berufsrechtlichen Verfahren der Steuerberater.
  • BGH, Beschl. v. 08.12.2016 – 1 StR 492/16 · 1. Strafsenat

    Untreue: Strafzumessung bei drohender berufsgerichtlicher Maßnahme gegenüber einem Steuerberater

  • BGH, Beschl. v. 29.09.2015 – 1 StR 412/15 · 1. Strafsenat

    Strafverfahren wegen Untreue eines Steuerberaters: Strafzumessung bei drohender berufsgerichtlicher Maßnahme

  • BGH, Beschl. v. 28.05.2014 – 3 StR 206/13 · 3. Strafsenat

    Leitsatz: 1. § 264 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Subventionen, die nicht nur Betrieben und Unternehmen, sondern auch Privatpersonen gewährt werden können. 2. § 4 SubvG enthält subventionserhebliche Regelungen im Sinne des § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB.
  • BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – 6 StR 511/21 · 6. Strafsenat

    Besonders schwerer Fall der Untreue: Regelbeispiel des gewerbsmäßigen Handelns; Entkräftung der Indizwirkung des Regelbeispiels; strafmildernde Berücksichtigung der Wirkung der Verurteilung als faktisches Berufsverbot für einen GmbH-Geschäftsführer

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