Zum Inhalt springen
Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 54 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts oder seine Abänderung sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts begehrt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage zulässig, wenn der Kläger behauptet, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts beschwert zu sein.

(2) Der Kläger ist beschwert, wenn der Verwaltungsakt oder die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts rechtswidrig ist. Soweit die Behörde, Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ermächtigt ist, nach ihrem Ermessen zu handeln, ist Rechtswidrigkeit auch gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist.

(3) Eine Körperschaft oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts kann mit der Klage die Aufhebung einer Anordnung der Aufsichtsbehörde begehren, wenn sie behauptet, daß die Anordnung das Aufsichtsrecht überschreite.

(4) Betrifft der angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, so kann mit der Klage neben der Aufhebung des Verwaltungsakts gleichzeitig die Leistung verlangt werden.

(5) Mit der Klage kann die Verurteilung zu einer Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, auch dann begehrt werden, wenn ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte.

Verweise

Vorschriften, die auf § 54 SGG verweisen

Rechtsprechung zu § 54 SGG

1.614 Entscheidungen zitieren § 54 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Urt. v. 31.01.2025 – L 15 VJ 5/16 · 15. Senat

    Leitsatz: 1. Die gesundheitliche Schädigung als Primärschädigung, d.h. die Impfkomplikation, muss neben der Impfung und dem Impfschaden, d.h. der dauerhaften gesundheitlichen Schädigung, im Vollbeweis nachgewiesen sein (Fortsetzung der st. Rspr. des Senats). (Rn. 94 – 97) 2. Bei der Einholung medizinischer Gutachten hat das Gericht besonderes Augenmerk auf passgenaue, den Besonderheiten des Einzelfalls …
  • LSG Bayern, Urt. v. 25.10.2024 – L 15 AS 187/24 · 15. Senat

    Leitsatz: 1. Mit der übereinstimmenden Erklärung der Beteiligten tritt die prozessuale Wirkung der Einverständniserklärung gemäß § 124 Abs. 2 SGG ein. Ein Widerruf ist nur bis zu diesem Zeitpunkt möglich, sofern keine wesentliche Änderung der Prozesslage vorliegt. (Rn. 38) 2. In einer Anfechtungs- und Leistungsklage auf Gewährung einer Eingliederungsleistung als Zuschuss ist als Minus eine Anfechtungs- und …
  • BSG, Urt. v. 03.12.2015 – B 4 AS 44/15 R · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Ein materiell nicht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist in entsprechender Anwendung des Leistungsausschlusses für Arbeitsuchende von Leistungen des SGB II ausgeschlossen. 2. Materiell nicht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können im Einzelfall Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialhilfe als Ermessensleistung beanspruchen; das Ermessen des Sozialhilfeträgers ist im …
  • BSG, Urt. v. 13.11.2012 – B 1 KR 24/11 R · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Krankenkasse kann ein Krankenhaus im Wege der Stufenklage auf Übermittlung von Behandlungsdaten an den MDK zur Abrechnungsprüfung und auf Erstattung überzahlter Vergütung in unbezifferter Höhe verklagen. 2. Die Krankenkasse muss sich im Rahmen der Abrechnungsprüfung Prüfanzeigefehler des MDK zurechnen lassen (Anschluss an BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R = BSGE 111, 58 = SozR 4-2500 § …
  • BFH, Urt. v. 22.12.2011 – III R 41/07 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Die gesetzliche Ausgestaltung der Tatbestände in § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG, wonach ein Kind, das nach Beendigung der Schulzeit --unabhängig davon, ob absehbar oder nicht-- länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehrdienstes wartet, während dieser Übergangszeit nicht berücksichtigt wird, ist weder lückenhaft noch verstößt sie gegen das GG. 2. Das FG kann den Anspruch auf …
  • BSG, Urt. v. 06.04.2011 – B 4 AS 119/10 R · 4. Senat

    Leitsatz: Die auf eine endgültige Leistungsbewilligung gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage ist nicht grundsätzlich unzulässig, wenn im Verwaltungsakt vorläufige Leistungen bewilligt worden sind.

Weitere Entscheidungen zu § 54 SGG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 54 SGG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 54 SGG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten