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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 130 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Wird gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt, auf die ein Rechtsanspruch besteht, so kann auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilt werden. Hierbei kann im Urteil eine einmalige oder laufende vorläufige Leistung angeordnet werden. Die Anordnung der vorläufigen Leistung ist nicht anfechtbar.

(2) Das Gericht kann durch Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage vorab entscheiden, wenn dies sachdienlich ist.

Rechtsprechung zu § 130 SGG

211 Entscheidungen zitieren § 130 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 16.04.2013 – B 14 AS 81/12 R · 14. Senat

    Leitsatz: Kindergeld ist auch für nicht in Ausbildung befindliche Kinder dann nicht als Einkommen der leistungsberechtigten Person zu berücksichtigen, wenn es nachweislich an das nicht im Haushalt der leistungsberechtigten Person lebende Kind weitergeleitet wird.
  • BSG, Urt. v. 11.11.2021 – B 14 AS 41/20 R · 14. Senat

    Leitsatz: Vom pauschalen Fahrkostenersatz als Einkommen aus Erwerbstätigkeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind 0,10 Euro je Fahrkilometer abzusetzen, soweit nicht höhere Ausgaben nachgewiesen werden, die unmittelbar und ausschließlich mit der Erzielung dieses Einkommens verbunden und nicht wertend der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.
  • BSG, Urt. v. 09.12.2016 – B 8 SO 15/15 R · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Psychische Erkrankungen des Eigentümers können der tatsächlichen Verwertbarkeit eines selbst bewohnten Hausgrundstücks entgegenstehen. 2. Hilfesuchende ohne Angehörige sind vom gesetzlich vorgesehenen Schutz der Wohnstatt als Schonvermögen nicht ausgeschlossen. 3. Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Änderung des Rechtsgrunds der Zahlung (Zuschuss anstatt Darlehen) kann auf den Erlass …
  • BSG, Urt. v. 28.02.2013 – B 8 SO 4/12 R · 8. Senat

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss - Aliud - Ablauf der Vierjahresfrist - Unerheblichkeit fortbestehender Bedürftigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - richtige Klageart

  • BSG, Urt. v. 18.05.2010 – B 7 AL 49/08 R · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Eine Arbeitslosmeldung, die früher als drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit zeitnah erfolgt, ist jedenfalls wirksam, wenn sie von der Bundesagentur für Arbeit akzeptiert wird. 2. Die im Rahmen einer außerbetrieblichen versicherungspflichtigen Ausbildung gezahlte Vergütung ist kein Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Sinn des Bemessungsrechts für das Arbeitslosengeld. 3. Bei …
  • BSG, Urt. v. 10.06.2021 – B 9 BL 1/20 R · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Deutsches Landesblindengeld ist EU-rechtlich eine Geldleistung bei Krankheit. 2. Geldleistungen bei Krankheit an Rentner mit nur einer Rente aus einem Mitgliedstaat werden vom zuständigen Träger des Mitgliedstaats nach dessen nationalen Rechtsvorschriften erbracht, in dem der Träger der Sachleistungen bei Krankheit seinen Sitz hat.

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