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Zitierfest

SGG · Sozialgerichtsgesetz

§ 55 SGG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Mit der Klage kann begehrt werden

  • 1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses,
  • 2. die Feststellung, welcher Versicherungsträger der Sozialversicherung zuständig ist,
  • 3. die Feststellung, ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung im Sinne des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch oder des Soldatenentschädigungsgesetzes ist,
  • 4. die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts,

wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat.

(2) Unter Absatz 1 Nr. 1 fällt auch die Feststellung, in welchem Umfang Beiträge zu berechnen oder anzurechnen sind.

(3) Mit Klagen, die sich gegen Verwaltungsakte der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 7a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch richten, kann die Feststellung begehrt werden, ob eine Erwerbstätigkeit als Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Rechtsprechung zu § 55 SGG

273 Entscheidungen zitieren § 55 SGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • LSG Bayern, Urt. v. 21.05.2026 – L 17 U 267/25 · 17. Senat

    Leitsatz: 1. Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer wirksamen Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG und deren Überprüfung durch das Berufungsgericht. (Rn. 23 – 33) 2. Hat ein Gericht nur die Erledigung des Verfahrens festgestellt, liegt ein Prozessurteil vor, bei dem über die Sachanträge nicht zu entscheiden ist. Dann kann auch das Rechtsmittelgericht hier das LSG nicht in der Sache …
  • BSG, Urt. v. 12.08.2021 – B 3 KR 3/20 R · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat die Entwicklung des Preisniveaus von erstattungsfähigen Arzneimitteln auf dem Markt zu beobachten, um auf der Grundlage der frühen medizinischen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtskonforme und marktgerechte Erstattungsbeträge zu verhandeln. 2. Treten nach einer frühen Nutzenbewertung eines Arzneimittels ohne Zusatznutzen und …
  • BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 7/19 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Unabhängig von den räumlichen Umgebungsbedingungen liegen "extreme Einwirkungen" im Rahmen der Berufskrankheit "Siderofibrose" vor, sobald der Versicherte mindestens zehn Jahre bzw 15 000 Stunden einer Schweißrauchbelastung von mindestens 5,5 mg pro m³ Atemluft ausgesetzt ist. 2. Verneinen Unfallversicherungsträger in Formularbescheiden sowohl den Versicherungsfall als auch Ansprüche auf …
  • BSG, Urt. v. 16.03.2021 – B 2 U 17/19 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Nach dem Tod des Versicherten können sowohl Sonderrechtsnachfolger als auch Erben das allein auf Feststellung des Versicherungsfalls gerichtete Klageverfahren fortführen. 2. Die pauschale Ablehnung aller Leistungen durch den Unfallversicherungsträger in einem die Feststellung eines Versicherungsfalls ablehnenden Bescheid ist in der Regel nicht als verbindliche Entscheidung über …
  • BSG, Urt. v. 06.10.2020 – B 2 U 9/19 R · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Klage einer Hinterbliebenen auf Feststellung eines Arbeitsunfalls ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig. 2. Zur objektiven Beweislast bei Hinterbliebenenleistungen dafür, dass der tödlich Verunglückte die subjektive Handlungstendenz hatte, einen versicherten Weg zurückzulegen.
  • BSG, Urt. v. 10.09.2020 – B 3 KR 11/19 R · 3. Senat

    Leitsatz: Zum Rechtsschutz gegen den ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff betreffenden Nutzenbewertungsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (erste Stufe), wenn kein Schiedsspruch über den Erstattungsbetrag (zweite Stufe) ergangen ist, sondern eine Erstattungsbetragsvereinbarung getroffen wurde.

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