Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.
SGB X · Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
§ 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 9 SGB X im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 9 SGB X? Zitiere den Wortlaut.“