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Zitierfest

SGB X · Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -

§ 9 SGB X – Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

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„Was regelt § 9 SGB X? Zitiere den Wortlaut.“

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