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Zitierfest

RPflG · Rechtspflegergesetz

§ 9 RPflG – Weisungsfreiheit des Rechtspflegers

Amtliche Fassung, Stand 19.06.2024.

Der Rechtspfleger ist sachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 RPflG verweisen

Rechtsprechung zu § 9 RPflG

5 Entscheidungen zitieren § 9 RPflG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 16.10.2014 – IX ZR 190/13 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Stimmt das Insolvenzgericht schuldhaft amtspflichtwidrig der Entnahme eines Vorschusses aus der Masse nicht zu, stellt der nicht bewilligte Vorschuss keinen Schaden im Rechtssinne dar; der Verwalter kann lediglich Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. 2. Der Verwalter, der keinen Vorschuss aus der Masse entnehmen durfte, kann Ersatz seines Ausfallschadens erst nach der endgültigen …
  • BPatG, Beschl. v. 22.03.2021 – 14 W (pat) 1/20 · 14. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit – Überprüfung einer verdächtigen Briefsendung an den Richter

  • BVerwG, Beschl. v. 17.04.2020 – 2 B 3/20 · 2. Senat

    Keine erneute Beteiligung des Personalrats bei Heilung eines Mangels der Disziplinarklage

  • BGH, Beschl. v. 27.11.2018 – 2 ARs 314/18 · 2. Strafsenat

    Kostenfestsetzung in Strafsachen: Erstreckung der Zuständigkeit des Rechtspflegers auf Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • BGH, Beschl. v. 10.12.2009 – V ZB 111/09 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Die Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind auf Rechtspfleger weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. b) Aus den Bestimmungen des Rechtspflegergesetzes ergibt sich nicht, dass die Verteilung der von den Rechtspflegern zu erledigenden Geschäfte im Voraus nach einem abstrakt-generellen Maßstab bestimmt sein muss. Die Übertragung bestimmter Geschäfte an den Rechtspfleger durch …

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