Stadtrecht Regensburg
Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg auf dem Oberen Wöhrd benutzten Grundwassers (RgbWSGWoehrdVO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.11.1974. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Einrichtung von Schutzgebieten
- § 2Beschreibung des Wasserschutzgebietes
- § 3Beschränkungen im Wasserschutzgebiet
- § 4Ausnahmegenehmigungen
- § 5Bewehrung
- § 6Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbWSGWoehrdVO? Zitiere den Wortlaut.“