Stadtrecht Regensburg
Bürgerversammlungssatzung der Stadt Regensburg (RgbBVerS)
Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung - BVerS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.05.1996. 7 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Abhaltung und Zweck von Bürgerversammlungen
- § 2Vorsitz in den Bürgerversammlungen
- § 3Worterteilung in den Bürgerversammlungen
- § 4Abstimmungen in den Bürgerversammlungen
- § 5Gemeindeangehörige / Gemeindebürgerinnen und -bürger
- § 6Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbBVerS? Zitiere den Wortlaut.“