Stadtrecht Regensburg
Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg (RgbErstattungS)
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB in Regensburg (Kostenerstattungsbetragssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001. 11 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
- § 2Umfang der erstattungsfähigen Kosten
- § 3Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
- § 4Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
- § 5Anforderung von Vorauszahlungen
- § 6Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
- § 7Ablösung
- § 8Städtebaulicher Vertrag
- § 9Inkrafttreten
- Anlage 1Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB
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