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Zitierfest

Stadtrecht Regensburg

Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg (RgbErstattungS)

Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB in Regensburg (Kostenerstattungsbetragssatzung). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001. 11 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
  3. § 2Umfang der erstattungsfähigen Kosten
  4. § 3Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
  5. § 4Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
  6. § 5Anforderung von Vorauszahlungen
  7. § 6Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
  8. § 7Ablösung
  9. § 8Städtebaulicher Vertrag
  10. § 9Inkrafttreten
  11. Anlage 1Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Regensburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis 135 c BauGB

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