- – Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- – Aufforstung mit standortgerechten Arten
- – 3.500 Stück je ha, Pflanzen drei- bis fünfjährig, Höhe 80-120 cm
- – Erstellung von Schutzeinrichtungen
- – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
Anlage 1.Nummer1.3 RgbErstattungS – Anlage standortgerechter Wälder
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.Nummer1.3 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.Nummer1.3 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“