- – Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- – Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch
- – je 100 m² je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- – Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
Anlage 1.Nummer1.2 RgbErstattungS – Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.Nummer1.2 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.Nummer1.2 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“