- – Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
- – Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- – Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- – Entschlammung
- – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS – Renaturierung von Still- und Fließgewässern
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“