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Zitierfest

RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS – Renaturierung von Still- und Fließgewässern

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
  • – Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
  • – Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
  • – Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
  • – Entschlammung
  • – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.Nummer2.2 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“

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