- – Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- – Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
- – eine Pflanze je 2 lfm.
- – Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: zwei Jahre
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
Anlage 1.Nummer3.1 RgbErstattungS – Fassadenbegrünung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.Nummer3.1 RgbErstattungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt Anlage 1.Nummer3.1 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“