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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG)

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 9 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Ziel des Gesetzes
  2. § 2Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
  3. § 3Pflegezeit und sonstige Freistellungen
  4. § 4Dauer der Inanspruchnahme
  5. § 4aErneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
  6. § 5Kündigungsschutz
  7. § 6Befristete Verträge
  8. § 7Begriffsbestimmungen
  9. § 8Unabdingbarkeit
  10. § 9(weggefallen)

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