Bundesrecht
Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG)
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025. 9 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 3Pflegezeit und sonstige Freistellungen
- § 4Dauer der Inanspruchnahme
- § 4aErneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 5Kündigungsschutz
- § 6Befristete Verträge
- § 7Begriffsbestimmungen
- § 8Unabdingbarkeit
- § 9(weggefallen)
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