Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.
PflegeZG · Gesetz über die Pflegezeit
§ 8 PflegeZG – Unabdingbarkeit
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 8 PflegeZG? Zitiere den Wortlaut.“