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Zitierfest

PflegeZG · Gesetz über die Pflegezeit

§ 8 PflegeZG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 PflegeZG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 PflegeZG? Zitiere den Wortlaut.“

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