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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 96 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Enthält der Tatbestand der Entscheidung andere Unrichtigkeiten oder Unklarheiten, so kann die Berichtigung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung beantragt werden.

(2) Das Patentgericht entscheidet ohne Beweisaufnahme durch Beschluß. Hierbei wirken nur die Richter mit, die bei der Entscheidung, deren Berichtigung beantragt ist, mitgewirkt haben. Der Berichtigungsbeschluß wird auf der Entscheidung und den Ausfertigungen vermerkt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 96 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 96 PatG

11 Entscheidungen zitieren § 96 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 27.02.2014 – 4 Ni 38/11 (EP) · 4. Senat

    Leitsatz: Verhinderung bei Tatbestandsberichtigung Der Wechsel eines Richters oder einer Richterin an einen anderen Spruchkörper desselben Gerichts nach Erlass der Entscheidung führt nicht dazu, dass diese an der Mitwirkung bei der Tatbestandberichtigung nach § 96 PatG verhindert sind.
  • BPatG, Beschl. v. 14.06.2016 – 35 W (pat) 416/13 · 35. Senat

    Leitsatz: G-CSF-Flüssigformulierung Seit dem Jahr 2014 hat das Deutsche Patent- und Markenamt wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren vorgenommen. Diese Änderungen erlauben in solchen Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, die noch nach dem anfänglichen technischen System der elektronischen Aktenführung beim DPMA geführt …
  • BGH, Urt. v. 21.01.2016 – I ZR 90/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Deltamethrin II 1. Ein Richter, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, ist durch einen Wechsel zu einem anderen Spruchkörper desselben Gerichts nicht verhindert, das Urteil zu unterschreiben. Wird seine Unterschrift ersetzt und nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung nachgeholt, ist das Urteil als nicht mit Gründen versehen anzusehen und aus diesem Grund im Revisionsverfahren aufzuheben. 2. …
  • BPatG, Beschl. v. 28.09.2020 – 4 Ni 2/18 (EP) · 4. Senat

  • BPatG, Beschl. v. 23.04.2019 – 7 W (pat) 22/18 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Beiordnung eines Anwalts zur Beratung im Erteilungsverfahren" – zur Zulässigkeit der Anhörungsrüge – zur Anhörungsrüge bei fehlender Beiordnung eines Anwalts nur zur Beratung im patentamtlichen Erteilungsverfahren – zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs – nicht explizite …

  • BPatG, Beschl. v. 26.11.2018 – 4 Ni 63/16 (EP) · 4. Senat

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