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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 95 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in der Entscheidung sind jederzeit vom Patentgericht zu berichtigen.

(2) Über die Berichtigung kann ohne vorgängige mündliche Verhandlung entschieden werden. Der Berichtigungsbeschluß wird auf der Entscheidung und den Ausfertigungen vermerkt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 95 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 95 PatG

33 Entscheidungen zitieren § 95 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 19.10.2021 – 11 W (pat) 38/17 · 11. Senat

    Patentbeschwerdesache - Einspruchsbeschwerdeverfahren – "Abgasanlage" – Zur Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Tenor des Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamtes im Einspruchsverfahren durch das Bundespatentgericht im Einspruchsbeschwerdeverfahren – Zur Frage der …

  • BPatG, Beschl. v. 14.06.2016 – 35 W (pat) 416/13 · 35. Senat

    Leitsatz: G-CSF-Flüssigformulierung Seit dem Jahr 2014 hat das Deutsche Patent- und Markenamt wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung in Patent- und Gebrauchsmusterverfahren vorgenommen. Diese Änderungen erlauben in solchen Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, die noch nach dem anfänglichen technischen System der elektronischen Aktenführung beim DPMA geführt …
  • BPatG, Beschl. v. 27.02.2014 – 4 Ni 38/11 (EP) · 4. Senat

    Leitsatz: Verhinderung bei Tatbestandsberichtigung Der Wechsel eines Richters oder einer Richterin an einen anderen Spruchkörper desselben Gerichts nach Erlass der Entscheidung führt nicht dazu, dass diese an der Mitwirkung bei der Tatbestandberichtigung nach § 96 PatG verhindert sind.
  • BPatG, Beschl. v. 19.03.2012 – 9 W (pat) 36/06 · 9. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Berichtigungsbeschluss – "Vorrichtung zur Pulsationsverminderung an einer hydrostatischen Verdrängereinheit" – zur Ergänzung unvollständiger Erteilungsunterlagen in einem Beschlusstenor

  • BPatG, Beschl. v. 16.09.2025 – 17 W (pat) 20/23 · 17. Senat

    Leitsatz: Logistikverfahren – personenlose Auslieferung von Waren Zur Bestimmung der „Aufgabe“ einer Erfindung.
  • BPatG, Urt. v. 30.11.2023 – 6 Ni 35/21 (EP) · 6. Senat

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