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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 88 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Patentgericht erhebt Beweis in der mündlichen Verhandlung. Es kann insbesondere Augenschein einnehmen, Zeugen, Sachverständige und Beteiligte vernehmen und Urkunden heranziehen.

(2) Das Patentgericht kann in geeigneten Fällen schon vor der mündlichen Verhandlung durch eines seiner Mitglieder als beauftragten Richter Beweis erheben lassen oder unter Bezeichnung der einzelnen Beweisfragen ein anderes Gericht um die Beweisaufnahme ersuchen.

(3) Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Sie können an Zeugen und Sachverständige sachdienliche Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Patentgericht.

Verweise

Vorschriften, die auf § 88 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 88 PatG

10 Entscheidungen zitieren § 88 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Urt. v. 16.09.2021 – 1 Ni 17/19 (EP) · 1. Senat

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Schlüssel für eine Zylinderschlossschließanlage"– Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens – Zur Frage der unzulässigen Erweiterung – Zur Frage der Patentfähigkeit

  • BPatG, Urt. v. 02.04.2019 – 3 Ni 13/17 (EP) · 3. Senat

    Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Saugfähiges, mindestens dreilagiges Papierprodukt und Verfahren zu seiner Herstellung" – zur Bestellung eines Sachverständigen über das Verständnis des Fachmanns im Nichtigkeitsverfahren

  • BGH, Beschl. v. 20.11.2012 – X ZR 95/11 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Führungsschiene Zur Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens im Patentnichtigkeitsverfahren nach neuem Recht.
  • BPatG, Beschl. v. 12.07.2012 – 10 ZA (pat) 3/11 · 10. Senat

    Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren – zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen Verletzungsverfahrens

  • BPatG, Urt. v. 24.05.2012 – 2 Ni 32/10 · 2. Senat

    Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Vorrichtung zur Aufnahme von Substraten" – zur Zulässigkeit eines Beweisermittlungsantrages – Ausforschungsbeweis - Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes bei Beweisermittlung - behauptete offenkundige Vorbenutzung

  • BPatG, Urt. v. 07.02.2012 – 3 Ni 30/10 (EP) · 3. Senat

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Biodegradable polymeric compositions comprising starch and thermoplastic polymer“ - zur Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

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