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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 87 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Das Patentgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

(2) Der Vorsitzende oder ein von ihm zu bestimmendes Mitglied hat schon vor der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche nicht stattfindet, vor der Entscheidung des Patentgerichts alle Anordnungen zu treffen, die notwendig sind, um die Sache möglichst in einer mündlichen Verhandlung oder in einer Sitzung zu erledigen. Im übrigen gilt § 273 Abs. 2, 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 87 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 87 PatG

7 Entscheidungen zitieren § 87 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.07.2010 – 6 W (pat) 319/07 · 6. Senat

    Patenteinspruchsverfahren – zur Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • BPatG, Beschl. v. 18.02.2010 – 6 W (pat) 67/07 · 6. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – "Verlegeverfahren für einen wasserdichten Belag" - Zurückweisung eines Antrags auf Beweiserhebung durch Befragung eines Sachverständigen – Gericht besitzt erforderliche Sachkenntnis oder kann sie sich beschaffen

  • BGH, Urt. v. 13.01.2004 – X ZR 212/02 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: anzuwenden. ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1, PatG §§ 110 ff. Leidet das Verfahren vor dem Bundespatentgericht an einem Mangel, kann die Patentnichtigkeitssache ohne Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zurückverwiesen werden.
  • BPatG, Beschl. v. 20.10.2010 – 7 W (pat) 333/06 · 7. Senat

    Leitsatz: Vorrichtung zum Heißluftnieten 1. Auch das Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren kann sich in der Hauptsache erledigen; denn bei der Erledigung der Hauptsache handelt es sich um einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der in allen Verfahrensarten zum Tragen kommen kann. 2. Erlischt das Patent infolge eines Patentverzichts oder der Nichtzahlung der Jahresgebühr nach § 20 Abs. 1 PatG …
  • BGH, Urt. v. 19.04.2011 – X ZR 124/10 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Mautberechnung 1. Die bei laufendem Einspruchsverfahren erhobene Nichtigkeitsklage ist auch dann unzulässig, wenn sie nur auf ein älteres nationales Recht im Sinne des Art. 139 Abs. 2 EPÜ gestützt wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2005, X ZR 29/05, BGHZ 163, 369 - Strahlungssteuerung) . 2. Der Verletzungsrichter kann und muss von der Möglichkeit, das Verfahren im Hinblick auf ein …
  • BPatG, Urt. v. 19.01.2011 – 5 Ni 103/09 (EU) · 5. Senat

    Leitsatz: "Tintenpatrone" 1. Erhebt ein konzernverbundenes Unternehmen eine Nichtigkeitsklage, obwohl über eine frühere Nichtigkeitsklage eines zu demselben Konzern gehörenden anderen Unternehmens bereits rechtskräftig entschieden wurde, reicht für die Annahme einer Rechtskrafterstreckung gemäß § 325 ZPO bzw. einer darauf beruhenden Unzulässigkeit der späteren Klage nicht aus, dass beide Unternehmen für …

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