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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 86 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 44, 47 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

(2) Von der Ausübung des Amtes als Richter ist auch ausgeschlossen

  • 1. im Beschwerdeverfahren, wer bei dem vorausgegangenen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt mitgewirkt hat;
  • 2. im Verfahren über die Erklärung der Nichtigkeit des Patents, wer bei dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Patentgericht über die Erteilung des Patents oder den Einspruch mitgewirkt hat.

(3) Über die Ablehnung eines Richters entscheidet der Senat, dem der Abgelehnte angehört. Wird der Senat durch das Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig, so entscheidet ein Beschwerdesenat des Patentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Mitgliedern.

(4) Über die Ablehnung eines Urkundsbeamten entscheidet der Senat, in dessen Geschäftsbereich die Sache fällt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 86 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 86 PatG

8 Entscheidungen zitieren § 86 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 22.03.2021 – 14 W (pat) 1/20 · 14. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit – Überprüfung einer verdächtigen Briefsendung an den Richter

  • BPatG, Beschl. v. 09.06.2020 – 7 W (pat) 10/19, verb. m. 7 W (pat) 13/19 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – zur Hemmung der Frist zur Einzahlung der Beschwerdegebühr durch Einreichung eines Gesuchs um Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der …

  • BPatG, Beschl. v. 28.10.2019 – 14 W (pat) 43/19 · 14. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Ablehnungsgesuch – Gehörsrüge – Gegenvorstellung – Verfahrenskostenhilfeantrag

  • BPatG, Urt. v. 28.06.2011 – 3 Ni 10/10 (EU) · 3. Senat

    Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Ausschließung von der Ausübung des bei Mitwirkung im Verfahren vor dem Patentamt oder dem Patentgericht

  • BPatG, Beschl. v. 27.05.2019 – 7 W (pat) 13/18 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – pauschale Schmähung aller Angehörigen eines Spruchkörpers – Unzulässigkeit – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Fiktion der …

  • BPatG, Beschl. v. 27.05.2019 – 7 W (pat) 14/18 · 7. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen – pauschale Schmähung aller Angehörigen eines Spruchkörpers – Unzulässigkeit – Erinnerung gegen Feststellungsbeschluss – Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe - fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Fiktion der …

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