Eine mündliche Verhandlung findet statt, wenn
- 1. einer der Beteiligten sie beantragt,
- 2. vor dem Patentgericht Beweis erhoben wird (§ 88 Abs. 1) oder
- 3. das Patentgericht sie für sachdienlich erachtet.
PatG · Patentgesetz
Eine mündliche Verhandlung findet statt, wenn
31 Entscheidungen zitieren § 78 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 19.03.2013 – 21 W (pat) 45/08 · 21. Senat
Leitsatz: Präzisionskoaxialkabel 1. Offenbart eine Erfindung ein Verfahren, durch das ein Erzeugnis erhalten werden kann, dessen physikalische Eigenschaften in einen einseitig offenen Bereich fallen, rechtfertigt dies den Patentschutz für das Erzeugnis nicht, wenn dessen physikalische Eigenschaften allein durch diesen einseitig offenen Bereich gekennzeichnet sind (in Fortführung der Entscheidung BGH GRUR …
BPatG, Beschl. v. 20.10.2010 – 35 W (pat) 49/09 · 35. Senat
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Erstattungsfähigkeit von Recherchekosten zum Stand der Technik - Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung über eine Kostenfestsetzungsbeschwerde - Unterliegensprinzip bei Nebenentscheidungen
BPatG, Beschl. v. 04.05.2010 – 11 W (pat) 15/06 · 11. Senat
Leitsatz: Mikro-Schweißspitze Auch einer beantragten mündlichen Verhandlung bedarf es nicht, wenn nur noch über den Antrag auf Rückzahlung der Beschwerdegebühr zu entscheiden ist.
BPatG, Beschl. v. 27.04.2026 – 14 W (pat) 23/24 · 14. Senat
Leitsatz: Ergänzendes Schutzzertifikat für Safinamid Zur Abgrenzung einer Verwendung von Einzelwirkstoffen in Kombinationstherapien von einer Wirkstoffzusammensetzung im Sinne von Artikel 1 (b) Verordnung (EG) Nr. 469/2009.
BPatG, Beschl. v. 23.03.2026 – 14 W (pat) 7/25 · 14. Senat
Leitsatz: Vorrichtung zum Brechen von Steinen Zu den Anforderungen an die Büroorganisation im Zusammenhang mit fristauslösenden Postsendungen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts.
BPatG, Beschl. v. 26.02.2025 – 30 W (pat) 525/22 · 30. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – „Bayern Bazi“ – fehlende Unterscheidungskraft
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„Was regelt § 78 PatG? Zitiere den Wortlaut.“