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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 77 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Das Patentgericht kann, wenn es dies wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als angemessen erachtet, dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts anheimgeben, dem Beschwerdeverfahren beizutreten. Mit dem Eingang der Beitrittserklärung erlangt der Präsident des Patentamts die Stellung eines Beteiligten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 77 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 77 PatG

23 Entscheidungen zitieren § 77 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BPatG, Beschl. v. 12.05.2014 – 20 W (pat) 28/12 · 20. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische …

  • BPatG, Beschl. v. 10.06.2013 – 20 W (pat) 24/12 · 20. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – „Abgedichtetes Antennensystem“ – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • BPatG, Beschl. v. 18.03.2013 – 19 W (pat) 16/12 · 19. Senat

    Leitsatz: „Elektrischer Winkelstecker“ Anheimgabe des Beitritts der Präsidentin des DPMA wegen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Unterzeichnung und Ausfertigung eines von der Patentabteilung im Einspruchsverfahren als elektronisches Dokument erstellten Beschlusses.
  • BPatG, Beschl. v. 05.03.2013 – 20 W (pat) 28/12 · 20. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • BPatG, Beschl. v. 29.10.2014 – 15 W (pat) 9/13 · 15. Senat

    (Patentbeschwerdeverfahren – „Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei Tiefsttemperaturen“ – zur Auslegung des § 34 Abs 3 Nr 3 PatG im Hinblick auf das sogenannte Erfordernis der Klarheit von Patentansprüchen - Präsidentin des DPMA wird Beitritt zum Verfahren anheimgegeben)

  • BPatG, Beschl. v. 20.06.2013 – 30 W (pat) 701/13 · 30. Senat

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – "NOR DER NEY" – die Beantwortung der Frage, ob Anordnungen von Buchstaben oder Buchstabenkombination die Schutzvoraussetzungen erfüllen, ist von grundsätzlicher Bedeutung - Präsidentin des DPMA wird der Beitritt zum Verfahren anheimgegeben – zur Auffassung des …

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