Die Prüfungsstelle weist die Anmeldung zurück, wenn die nach § 45 Abs. 1 gerügten Mängel nicht beseitigt werden oder wenn die Prüfung ergibt, daß eine nach den §§ 1 bis 5 patentfähige Erfindung nicht vorliegt. § 42 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.
PatG · Patentgesetz
§ 48 PatG
Verweise
Vorschriften, die auf § 48 PatG verweisen
Rechtsprechung zu § 48 PatG
87 Entscheidungen zitieren § 48 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BPatG, Beschl. v. 16.12.2013 – 15 W (pat) 33/08 · 15. Senat
Leitsatz: Batterieüberwachungsgerät 1. Der Zurückweisungsgrund des „unklaren Patentanspruchs“ ist im Patentgesetz nicht vorgesehen. Er kann insbesondere nicht aus § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG abgeleitet werden. Der Sinngehalt der Merkmale von Patentansprüchen ist aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns auszulegen, um den beanspruchten Gegenstand für die nachfolgende Überprüfung auf Patentfähigkeit …
BPatG, Beschl. v. 20.05.2020 – 17 W (pat) 33/19 · 17. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – nicht mehr anhängige Anmeldung - Anmelder macht ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis an einer rückwirkenden Entscheidung über die Patentfähigkeit geltend - Entscheidung in der Sache
BPatG, Beschl. v. 17.12.2018 – 20 W (pat) 39/16 · 20. Senat
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung von Oberflächeneigenschaften" – Frage einer Patentinhaberin im Einspruchsverfahren, ob die Formulierung weiterer Hilfsanträge geboten sei - keine Antwort – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
BPatG, Beschl. v. 17.12.2018 – 11 W (pat) 24/14 · 11. Senat
Leitsatz: Abgassteuersystem Eine Vorgabe, Patentansprüche müssten klar und deutlich formuliert sein, hat den Charakter einer materiellen Patenterteilungsvoraussetzung und stellt einen Eingriff in das durch Art. 14 GG zugunsten eines Erfinders oder seines Rechtsnachfolgers geschützte Recht auf das Patent dar. Weder das Deutschen Patent- und Markenamt noch das Bundespatentgericht sind befugt, sich über die …
BPatG, Beschl. v. 11.09.2015 – 14 W (pat) 30/13 · 14. Senat
Leitsatz: Kosmetische Zubereitung Die Aufnahme eines nicht-ursprungsoffenbarten Disclaimers in dem Patentanspruch zur Stützung der Patentfähigkeit ist im Erteilungsverfahren unzulässig.
BPatG, Beschl. v. 15.12.2014 – 11 W (pat) 32/13 · 11. Senat
Leitsatz: Gargerät Die Feststellung der Prüfungsstelle, Patentanspruch 1 sei nicht so klar und deutlich formuliert, dass sich aus ihm ein zweifelsfreies Schutzbegehren ableiten lasse, stellt keinen Mangel dar, der zur Zurückweisung der Anmeldung berechtigt.