Zum Inhalt springen
Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 125a PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

(1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige Handlungen die Schriftform vorgesehen ist, gelten die Regelungen des § 130a Absatz 1, 2 Satz 1, Absatz 5 und 6 der Zivilprozessordnung entsprechend.

(2) Die Prozessakten des Patentgerichts und des Bundesgerichtshofs können elektronisch geführt werden. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über elektronische Dokumente, die elektronische Akte und die elektronische Verfahrensführung im Übrigen gelten entsprechend, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates

  • 1. den Zeitpunkt, von dem an elektronische Dokumente bei dem Deutschen Patent- und Markenamt und den Gerichten eingereicht werden können, die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form, ob eine elektronische Signatur zu verwenden ist und wie diese Signatur beschaffen ist;
  • 2. den Zeitpunkt, von dem an die Prozessakten nach Absatz 2 elektronisch geführt werden können, sowie die hierfür geltenden organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Prozessakten.

Verweise

Vorschriften, die auf § 125a PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 125a PatG

12 Entscheidungen zitieren § 125a PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 14.05.2020 – X ZR 119/18 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Aktivitätsüberwachung 1. Ein elektronisches Dokument ist wirksam beim Bundesgerichtshof eingegangen, wenn es auf dem für diesen eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist. 2. Ein elektronisches Dokument ist für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es den Vorgaben genügt, die der …
  • BGH, Zwischenurt. v. 25.07.2023 – X ZR 51/23 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: EGVP-Störung 1. Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11). 2. Eine vorübergehende Unmöglichkeit im Sinne von § 130d Satz 2 ZPO …
  • BPatG, Beschl. v. 12.05.2014 – 20 W (pat) 28/12 · 20. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische …

  • BPatG, Beschl. v. 10.06.2013 – 20 W (pat) 24/12 · 20. Senat

    Patentbeschwerdeverfahren – „Abgedichtetes Antennensystem“ – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • BPatG, Beschl. v. 05.03.2013 – 20 W (pat) 28/12 · 20. Senat

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors" – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMA

  • BPatG, Beschl. v. 25.08.2014 – 35 W (pat) 418/12 · 35. Senat

    Leitsatz: Steckerstift Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, hier: zu den technischen und verfahrensrechtlichen Anforderungen an den abschließenden Beschluss im schriftlichen Verfahren bei elektronischer Aktenführung; vgl. auch die weiteren Beschlüsse vom 25. August 2014 35 W (pat) 404/12, 35 W (pat) 408/12 und 35 W (pat) 413/12.

Weitere Entscheidungen zu § 125a PatG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 125a PatG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 125a PatG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten