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Zitierfest

PatG · Patentgesetz

§ 117 PatG

Amtliche Fassung, Stand 20.05.2026.

Auf den Prüfungsumfang des Berufungsgerichts, die verspätet vorgebrachten, die zurückgewiesenen und die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sind die §§ 529, 530 und 531 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle des § 520 der Zivilprozessordnung der § 112.

Verweise

Vorschriften, die auf § 117 PatG verweisen

Rechtsprechung zu § 117 PatG

76 Entscheidungen zitieren § 117 PatG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 15.12.2020 – X ZR 180/18 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Scheibenbremse Eine Entgegenhaltung, auf die der Nichtigkeitskläger erst in zweiter Instanz aufmerksam geworden ist, darf gemäß § 117 Satz 1 PatG und § 531 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ZPO nur dann berücksichtigt werden, wenn der Kläger darlegt und erforderlichenfalls glaubhaft macht, warum eine Recherche, die das Dokument zutage gefördert hätte, in erster Instanz (noch) nicht veranlasst war. Hierzu muss …
  • BGH, Urt. v. 24.09.2024 – X ZR 92/22 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Planungseinrichtung Ein in erster Instanz gestellter Hilfsantrag, über den das Patentgericht nicht entschieden hat, weil es das Streitpatent in einer anderen Fassung für rechtsbeständig erachtet hat, kann in der Berufungsinstanz nicht nach § 117 PatG i.V.m. § 531 ZPO oder §§ 530, 296 ZPO als verspätet zurückgewiesen werden.
  • BGH, Urt. v. 15.07.2021 – X ZR 60/19 · 10. Zivilsenat

    Patentnichtigkeitsverfahren: Bestimmung des technischen Problems und Heranziehung einet technischen Lösung; Berücksichtigung einer Entgegenhaltung im Berufungsverfahren

  • BGH, Urt. v. 05.10.2016 – X ZR 78/14 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Opto-Bauelement 1. Der Umstand, dass eine vom materiell Berechtigten eingereichte Teilanmeldung formell fehlerhaft war, steht der Zubilligung des in Art. 76 Abs. 1 Satz 2 EPÜ vorgesehenen Zeitrangs in einem Nichtigkeitsverfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Fehler zu einem späteren Zeitpunkt behoben wurde und eine Teilanmeldung zu diesem Zeitpunkt noch zulässig war. 2a. Die Wahl einer …
  • BGH, Urt. v. 15.12.2015 – X ZR 111/13 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Telekommunikationsverbindung 1. Die hilfsweise Verteidigung des Streitpatents mit geänderten Ansprüchen in der Berufungsinstanz kann regelmäßig nicht als sachdienlich im Sinne von § 116 Abs. 2 Nr. 1 PatG angesehen werden, wenn der Beklagte dazu bereits in erster Instanz Veranlassung hatte. 2. Ein Anlass zur zumindest hilfsweisen beschränkten Verteidigung in der ersten Instanz kann sich daraus …
  • BGH, Urt. v. 27.08.2013 – X ZR 19/12 · 10. Zivilsenat

    Leitsatz: Tretkurbeleinheit 1. Ein neues Angriffsmittel, das aus im zweiten Rechtszug neu eingeführten technischen Informationen einer Entgegenhaltung hergeleitet werden und das Klagevorbringen stützen soll, ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren unabhängig davon nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, ob Vorveröffentlichung und technischer Inhalt der …

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